

Arzthaftung für Ärzte

Wenn Sie mit einem Behandlungsfehler konfrontiert werden, stellt dies für Sie einerseits eine sehr unangenehme und auch ungewohnte Situation dar, andererseits stellt Sie dieser Umstand auch vor eine große Herausforderung, gilt es doch in dieser belastenden Phase die richtigen Schritte zu setzen. Dies betrifft vor allem den Umgang mit Ihren Patienten, Ihrem Arbeitgeber (falls ein Dienstverhältnis besteht), Ihrer Versicherung und möglicherweise auch mit den Strafbehörden.
Gerade zu Beginn ist es wichtig, die richtige Abwehrstrategie festzulegen. Nachfolgend daher ein paar Tipps, wie Sie sich nach erfolgter Konfrontation mit dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers am Besten verhalten sollten:
- Vermeiden Sie es, Informationen, Protokolle etc. in welcher Form auch immer preiszugeben und nehmen Sie sofort Kontakt mit Ihrem Anwalt auf. Selbst wenn noch keine gerichtlichen oder sonstigen behördlichen Schritte drohen ist es wichtig, anwaltlichen Rat einzuholen, damit das weitere Vorgehen abgestimmt werden kann. Denken Sie daran: Einmal offen gelegte Informationen können im Nachhinein in der Regel nur schwer bis gar nicht mehr zurückgenommen werden.
- Wenn der Patient die Aushändigung seiner Krankengeschichte verlangt, sollten Sie eine überhastete Übergabe jedenfalls vermeiden. Bedingen Sie sich eine kurze Frist für die Aushändigung aus und beraten Sie sich zuvor unbedingt mit Ihrem Anwalt. Wichtig: Ergänzungen sollten Sie tunlichst vermeiden.
- Ohne vorherige Konsultation Ihres Anwalts und Ihres Versicherers sollten Sie einen geltend gemachten Schadenersatzanspruch keinesfalls - weder ganz noch zum Teil - anerkennen. Auch sollten Sie keine Vergleichsgespräche ohne Einbindung Ihres Anwalts und Ihrer Versicherung führen. All das könnte nämlich auch dazu führen, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren!
Wir können Ihnen helfen, bereits zu Beginn die Weichen richtig zu stellen, insbesondere was die Schadensmeldung an Ihre Versicherung, die Protokolle an Ihren Arbeitgeber sowie den Umgang mit der Krankengeschichte anbelangt. Wir sind überzeugt, gemeinsam mit Ihnen adäquate Mittel und Wege zu finden, wie mit dem Thema eines Behandlungsfehlers am Besten umzugehen ist, damit Sie sich so rasch als möglich wieder Ihrer ärztlichen Tätigkeit zuwenden können.
Wir sind für Sie unter office@lawco.at oder telefonisch + 43 (01) 8900 898 erreichbar.